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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - L 1 KR 58/13   

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https://dejure.org/2015,105470
LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - L 1 KR 58/13 (https://dejure.org/2015,105470)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2015 - L 1 KR 58/13 (https://dejure.org/2015,105470)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - L 1 KR 58/13 (https://dejure.org/2015,105470)
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  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - L 1 KR 58/13
    Neu in diesem Sinne ist eine Behandlungsmethode, wenn sie nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) enthalten ist (vgl. Bundessozialgericht -BSG- Urt. v. 04. April 2006 -B 1 KR 12/05 R- juris-Rdnr. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - L 1 KR 140/12

    Kopforthermtherapie (Helmtherapie) - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - L 1 KR 58/13
    Die Sperrwirkung des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfasst demgemäß auch das im Rahmen der Behandlung eingesetzte Hilfsmittel (so bereits Urteils des Senats vom 19. Oktober 2012 - L 1 KR 140/12 - juris, Rdnr. 25).
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 178/10

    Krankenversicherung - Kostenerstattung einer Kopforthesentherapie - Einhaltung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - L 1 KR 58/13
    Die beantragte Kopforthesentherapie habe zum Zeitpunkt der Versorgung nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, da es an der erforderlichen Empfehlung des gemeinsamen Bundesausschusses nach § 135 SGB V fehle (Bezugnahme auf Urteil des Hessischen LSG vom 15. September 2011 - L 1 KR 178/10).
  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 96/05 B

    Auslegung des Begriffs "sofort Leistungen benötigt" im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - L 1 KR 58/13
    Unaufschiebbarkeit ist gegeben, wenn die Leistung sofort, ohne die Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs erbracht werden müsste (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Beschluss vom 21. Februar 2005/B 1 KR 96/05).
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